FAQ

Häufig gestellte Fragen

Legionellen sind weit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Zahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind. Sie verursachen verschiedene Krankheitsbilder, die von leichten Erkältungssymptomen bis hin zu schweren Lungenentzündungen reichen können.

Ideale Wachstumsbedingungen finden Legionellen bei Temperaturen zwischen 25 und 45°C, bei Wassertemperaturen oberhalb von 55°C wird das Legionellenwachstum wirksam gehemmt, bis es oberhalb von 60°C schließlich zum Absterben der Keime kommt. Unterhalb von 15°C vermehren sie sich kaum noch.

Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Frischwasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.

Rohrleitungen, zum Beispiel aus verzinktem Stahl oder Kupfer, haben eine durchschnittliche Haltbarkeit von knapp 40 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit kommt es in den meisten Systemen zu Wasserschäden, Legionellenbildung und anderen Beschädigungen. Schäden entstehen durch mechanischen Beanspruchungen durch Innendruck, Schwingungen, Verschleiß oder Bodenbewegungen sowie durch chemische Einflüsse innerhalb des transportierten Mediums.

Eine Sanierung ist empfohlen, wenn:

  • die Anzahl der Schäden steigt
  • eine mindestens mittlere Kontamination mit Legionellen vorliegt
  • der Versicherer die Gebäudeversicherungsprämie erhöht oder kündigt
  • regelmäßige Druckprobleme vorliegen

Der erste Schritt bei einer neuen Heizung ist die Bestandsaufnahme mit einer anschließenden Heizlastberechnung. Hier wird mittels Verfahren B nach DIN EN 12831 die Norm-Heizlast sowie die spezifische Raumheizlast berechnet.

Auf Grundlage der Heizlast wird die Heizung dimensioniert. Erfahrungswerte zeigen, dass viele Heizungen mit Baujahr vor 2010 zu groß dimensioniert sind und deutliche kleinere, effizientere Anlagen verbaut werden können.

Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass ein Wärmeerzeuger gewählt wird, der auch zu den Gegebenheiten vor Ort passt. Zum Beispiel kann nicht in jedem Haus eine Wärmepumpe gestellt werden.

Eine hohe Jahresarbeitszahl (JAZ) ist maßgebend für die Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe.

Eine Wärmepumpe ist dementsprechend besonders geeignet für Gebäude mit großen Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung) und einem guten Dämmstandard.

Eine pauschale Aussage zur Sinnhaftigkeit einer Wärmepumpe lässt sich nicht treffen. Als Faustformel können Sie jedoch annehmen, dass eine monovalente Wärmepumpe bis zu einer spezifischen Heizlast von ca. 45W/m² sinnvoll ist. Je geringer die Vorlauftemperatur, desto wirtschaftlicher die Wärmepumpe.

Wasser in einem System sucht immer den Weg des geringsten Widerstandes. Aus diesem Grund tritt in nicht hydraulisch abgeglichenen Heizungssystemen folgendes Phänomen auf:

Räume, die nah an der Wärmequelle liegen, sind überheizt. Räume, die hingegen weit entfernt von der Wärmequelle verortet sind, sind zu kalt.

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper nur so viel Heizwasser erhalten, wie tatsächlich benötigt wird. Die Optimierung des Systems sorgt für eine Betriebskostenersparnis von mehreren Prozent durch einen geringeren Energieverbrauch.

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) am 01. Oktober 2022 sind Gebäudeeigentümer zum Heizungscheck verpflichtet.

Liegenschaften mit zehn oder mehr Wohneinheiten müssen zudem bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen.

In Wohngebäuden mit mindestens sechs bis neun Wohneinheiten ist dies bis zum 15. September 2024 durchzuführen.

Was ist zu tun?

    • Eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
    • Die Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur
    • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inkl. nötigenfalls des Austausches von Thermostatreglern, Ventilkörpern und anderem

Fragen zu Leistungssanierungen aus Eigentümerveranstaltungen

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Dies ist immer abhängig davon wie viele Wohnungen übereinander liegen, wie viele Handwerker gleichzeitig arbeiten können und welche Anforderungen an das Projekt gestellt werden. Grob können Sie davon ausgehen, dass die Arbeiten an einem Strang ca. 4 bis 6 Wochen andauern (Ausnahme: Hochhäuser mit mehr als 8 Stockwerken). Die Handwerker werden in dieser Zeit unregelmäßig in Ihrer Wohnung sein, jedoch nicht jeden Tag.

Hängen Bad und Küche an separaten Strängen so können Sie einen der Räume normal nutzen, da vermieden wird, dass mehrere Stränge in einer Wohnung zeitgleich saniert werden. So wird zumindest eine Versorgung mit Frischwasser sichergestellt.

Haben Sie einen gemeinsamen Strang für Küche und Bad können Sie ohne provisorischen Anschluss beide Räume nicht nutzen. Wir empfehlen daher während der Sanierungsmaßnahme an gemeinsamen Strängen, die provisorische Herstellung einer Kaltwasserzapfstelle.

Sie können in diesem Fall sowohl einem Ihrer Nachbarn den Schlüssel überlassen oder Sie übergeben den Schlüssel der Bauleitung. Diese verwahrt alle Schlüssel in einem verschließbaren Schlüsselkasten, zu dem nur die Obermonteure und Bauleitung Zugang haben. Am Ende eines jeden Tages müssen alle Schlüssel wieder ordnungsgemäß verschlossen sein. 

In den meisten Fällen wird nur die Sanierung der Leitungen im Gemeinschaftseigentum bis zum Abzweig zur Wohnung und der Wasseruhr erneuert. Empfohlen wird jedoch eindringlich die Sanierung aller Leitungen im Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Ja. Sanieren bedeutet immer auch Schmutz, Lärm und Beeinträchtigung. Im Zuge der Planung werden Sicherungsmaßnahmen z. B. durch das Abkleben der Laufwege und nicht verschiebbarer Möbelstücke, das Aufstellen von Staubschutzwänden oder die Nutzung Bau-Luftreinigern, sogenannten „Staubfressern“ berücksichtigt.

Vor Beginn der Maßnahme erfragen wir bei allen Eigentümern, ob eine Sanierung des kompletten Badezimmers gewünscht ist. Dies kann im Zuge der Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden. Eigentümer haben hier auch die Möglichkeit eine andere Fachfirma zu nutzen, als die die für die Gesamtsanierung beauftragt ist.

Sofern möglich wird das Bad wieder in seinen Ursprungszustand versetzt. Des Öfteren kommt es jedoch vor, dass vor allem Fliesen nicht mehr produziert werden.

In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Fliesen beim Fachhändler nachbestellen
  2. Einen Akzent setzen (z.B. durch eine anders farbliche Verfliesung im Schachtbereich) 
  3. Eine Standardfliese in Weiß zu nutzen

Während der Sanierung wird das gesamte Leitungsnetz neu berechnet. Erfahrungsgemäß ergibt es daraus eine Verjüngung (Verkleinerung) der Dimensionierung des Leitungssystems. In den meisten Fällen haben bereits sanierte Teilstücke entweder die falsche Dimension oder sind aus dem falschen Material. Ferner werden bei solchen Stücksanierungen die brandschutztechnischen Vorgaben im Schacht nicht eingehalten.

Wir gehen daher davon aus, dass in den seltensten Fällen die alten Leitungen verbleiben können.

Das ist möglich, sorgt aber für zusätzliche Kosten und einen längeren Ablauf der Baustelle. Von Vorteil wäre, die Möglichkeit bei Sanierungsprozessen nachzujustieren und Fehlerquellen auszuschließen.  

Aus technischer Sicht spricht zum Beispiel nichts gegen die Durchführung eines Probestranges oder der vorherigen Erneuerung der Kellerverteilung. 

Nein, das müssen Sie nicht. Wir empfehlen jedoch ab einer mittleren Wasserhärte die Installation einer Enthärtungsanlage, um die Anlagenbauteile zu schonen und die Haltbarkeit zu maximieren.